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Kosten
Meine Leistungen für Sie werden entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) abgerechnet oder eine Honorarvereinbarung in Form einer Pauschale
oder eines Zeithonorars vereinbart.
Eine erste Beratung nach dem RVG wird entsprechend dem Zeitaufwand
abgerechnet. Im Rahmen einer ersten Beratung gebe ich Ihnen gerne
einen Überblick über die voraussichtlichen Kosten.
Sollten Sie die Gerichtskosten und das Honorar nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können, gibt es die Möglichkeit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Als Anhaltspunkt für zu erwartende Prozesskosten können Sie hier im Prozesskostenrechner eine Kostenschätzung vornehmen lassen.
Wenn Sie mir ein Mandat erteilen, benötige ich Ihre Vollmacht. Diese können Sie hier downloaden, ausfüllen und ausdrucken. Bitte unterschreiben Sie, und senden sie mir zu oder bringen sie zum nächsten Termin mit.
Kooperationen
Die Komplexität der verschiedenen Rechts- und Sachgebiete macht es erforderlich, kollegial mit Spezialisten aus den unterschiedlichen Bereichen zusammenzuarbeiten und mir hierdurch Kompetenz in der Mandatsbearbeitung zu schaffen.
Ein von mir aufgebautes Netzwerk macht es mir möglich, Ihnen Hilfestellungen und kompetente Unterstützung in juristischen Spezialgebieten, wie auch bei nicht juristischen Problemen zu geben.
Durch die Kooperation beispielsweise mit Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Steuerrecht Heinz Jürgen Perrar kann ich Ihnen in Fällen
mit steuerrechtlicher Problemstellung umfassende Beratung und Lösungen
bieten.
Gleiches gilt in den Bereichen des Arbeits- und öffentlichen Rechts sowie anderen Spezialgebieten, für die ich ebenso einen spezialisierten Ansprechpartner habe.
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